Satzung

Die Satzung wird mit der Vereinsgründung veröffentlicht.

Vorbemerkung

Die Satzung der Weltkinderfamilie e. V. regelt Zweck, Mitgliedschaft und Organe des Vereins. Sie wird in der Gründungsversammlung beschlossen und anschließend an dieser Stelle im vollständigen Wortlaut veröffentlicht. Die nachfolgende Gliederung gibt den geplanten Aufbau wieder.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Regelt Name und Sitz des Vereins sowie das Geschäftsjahr. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 2 Vereinszweck

Der Verein fördert die Jugendhilfe, insbesondere durch die Unterstützung von Waisenhäusern und anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen. Der vollständige Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Regelt die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 4 Mitgliedschaft

Regelt Erwerb, Beendigung und Formen der Mitgliedschaft. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 5 Beiträge

Regelt die Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 6 Organe

Benennt die Organe des Vereins: Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 7 Vorstand

Regelt Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Vorstands. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 8 Mitgliederversammlung

Regelt Einberufung, Beschlussfähigkeit und Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.

§ 9 Auflösung

Regelt das Verfahren bei Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens für gemeinnützige Zwecke. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.