Satzung
Vorbemerkung
Die Satzung der Weltkinderfamilie e. V. regelt Zweck, Mitgliedschaft und Organe des Vereins. Sie wird in der Gründungsversammlung beschlossen und anschließend an dieser Stelle im vollständigen Wortlaut veröffentlicht. Die nachfolgende Gliederung gibt den geplanten Aufbau wieder.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Regelt Name und Sitz des Vereins sowie das Geschäftsjahr. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein fördert die Jugendhilfe, insbesondere durch die Unterstützung von Waisenhäusern und anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen. Der vollständige Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Regelt die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 4 Mitgliedschaft
Regelt Erwerb, Beendigung und Formen der Mitgliedschaft. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 5 Beiträge
Regelt die Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 6 Organe
Benennt die Organe des Vereins: Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 7 Vorstand
Regelt Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Vorstands. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 8 Mitgliederversammlung
Regelt Einberufung, Beschlussfähigkeit und Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.
§ 9 Auflösung
Regelt das Verfahren bei Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens für gemeinnützige Zwecke. Der Wortlaut wird mit der Gründungsversammlung veröffentlicht.