Adoptionspflegezeit
Die Adoptionspflegezeit ist die gesetzlich vorgesehene Zeit, in der ein Kind vor dem Adoptionsbeschluss bereits in der Familie der Annehmenden lebt. Sie soll sicherstellen, dass zwischen Kind und Eltern ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen kann, und dauert in der Regel etwa ein Jahr. Während dieser Zeit begleitet die Vermittlungsstelle die Familie.
- Rechtsgrundlage
- § 1744 BGB
- Übliche Dauer
- ca. 1 Jahr
- Begleitung
- Vermittlungsstelle / Jugendamt
Was bedeutet Adoptionspflegezeit?
Bevor ein Gericht die Adoption ausspricht, soll das Kind eine angemessene Zeit in der Familie der Annehmenden gelebt haben (§ 1744 BGB). Diese Phase heißt Adoptionspflegezeit.
Wie lange dauert die Adoptionspflegezeit?
Das Gesetz nennt keine feste Frist — in der Praxis hat sich etwa ein Jahr etabliert. Bei Auslandsadoptionen beginnt sie mit der Einreise des Kindes.
Wer begleitet die Familie in dieser Zeit?
Die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle bzw. das Jugendamt begleitet die Familie mit Besuchen und Gesprächen und erstellt die Stellungnahme für das Familiengericht.
Häufige Fragen
Ist die Adoptionspflegezeit verpflichtend?
Ja — das Familiengericht spricht die Adoption in der Regel erst aus, wenn das Kind eine angemessene Zeit in der Familie gelebt hat.
Erhalten Eltern in dieser Zeit Elternzeit oder Elterngeld?
Ja, mit der Aufnahme des Kindes bestehen grundsätzlich Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld wie bei leiblichen Kindern.
Kann die Adoptionspflegezeit scheitern?
In seltenen Fällen ja. Zeigt sich, dass kein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht, wird die Vermittlung neu bewertet — immer mit dem Kindeswohl als Maßstab.
- [1]§ 1744 BGB — Probezeit
- [2]Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter — Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung