Auslandsvermittlungsstelle
Eine Auslandsvermittlungsstelle ist eine staatlich anerkannte Fachstelle, die internationale Adoptionen vorbereitet, begleitet und mit den Behörden des Herkunftslandes abwickelt. In Deutschland dürfen Auslandsadoptionen ausschließlich über solche anerkannten Stellen oder die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter vermittelt werden — private Vermittlung ist verboten.
- Rechtsgrundlage
- AdVermiG · Haager Übereinkommen
- Zulassung
- Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts
- Private Vermittlung
- verboten
Welche Aufgaben hat eine Auslandsvermittlungsstelle?
Sie berät Bewerberfamilien, prüft und übermittelt Unterlagen, arbeitet mit der zentralen Behörde des Herkunftslandes zusammen und begleitet Familien vor, während und nach der Adoption.
Woran erkennt man eine seriöse Stelle?
An der staatlichen Anerkennung (Zulassung durch die zentrale Adoptionsstelle), transparenten Kosten und realistischer Aufklärung statt Versprechungen.
Warum ist private Vermittlung verboten?
Um Kinderhandel zu verhindern und sicherzustellen, dass für jedes Kind die beste Familie gesucht wird — nicht umgekehrt.
Häufige Fragen
Was kostet die Begleitung durch eine Vermittlungsstelle?
Die Gebühren variieren je nach Stelle und Länderprogramm; seriöse Stellen legen alle Kosten transparent offen.
Kann ich das Herkunftsland frei wählen?
Sie bewerben sich für ein konkretes Länderprogramm einer Vermittlungsstelle — die Voraussetzungen des Landes müssen erfüllt sein.
Unterstützt Weltkinderfamilie e. V. Vermittlungsstellen?
Ja — die Förderung staatlich anerkannter Adoptionsvermittlungsstellen ist neben der Unterstützung von Kinderheimen unser zweiter Vereinszweck.
- [1]Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- [2]Bundeszentralstelle für Auslandsadoption