Vollzeitpflege
Vollzeitpflege bedeutet, dass ein Kind zeitlich befristet oder auf Dauer in einer Pflegefamilie lebt, während die rechtliche Elternschaft bei den Herkunftseltern bleibt. Anders als bei der Adoption entsteht kein neues rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Pflegefamilien werden vom Jugendamt vorbereitet, begleitet und finanziell unterstützt.
- Rechtsgrundlage
- § 33 SGB VIII
- Rechtliche Elternschaft
- bleibt bei Herkunftseltern
- Zuständig
- Jugendamt / Pflegekinderdienst
Worin unterscheidet sich Vollzeitpflege von Adoption?
Bei der Adoption wird das Kind rechtlich vollständig Kind der neuen Familie. In der Vollzeitpflege bleibt die rechtliche Elternschaft bei den Herkunftseltern; das Jugendamt bleibt beteiligt.
Wer kann Pflegefamilie werden?
Paare und Einzelpersonen, die vom Jugendamt überprüft und vorbereitet wurden. Entscheidend sind Stabilität, Zeit und die Bereitschaft, mit der Herkunftsfamilie umzugehen.
Welche Unterstützung erhalten Pflegefamilien?
Pflegegeld, Beratung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst sowie Fortbildungen.
Häufige Fragen
Kann aus Vollzeitpflege eine Adoption werden?
Ja, in geeigneten Fällen kann eine Pflegschaft in eine Adoption übergehen — etwa wenn eine Rückkehr zur Herkunftsfamilie dauerhaft ausscheidet.
Haben Pflegekinder Kontakt zur Herkunftsfamilie?
In der Regel ja. Umgangskontakte werden individuell und am Kindeswohl orientiert gestaltet.
Wie lange bleibt ein Kind in Vollzeitpflege?
Von wenigen Monaten bis zur Volljährigkeit — je nach Perspektive der Herkunftsfamilie und Entwicklung des Kindes.
- [1]§ 33 SGB VIII — Vollzeitpflege
- [2]Deutscher Verein — Empfehlungen zur Pflegekinderhilfe